TraWeBa wirkt mit: Rückmeldung zum Batteriepass der EU-Kommission

Der Digitale Produktpass (DPP) steht im Fokus einer neuen EU-Initiative, die Transparenz und Nachhaltigkeit bei Produkten fördern soll. Mit dem DPP werden wichtige Informationen wie Recyclingfähigkeit, Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeitsmerkmale digital zugänglich gemacht. Insbesondere in der Batteriebranche ist der DPP ein wegweisendes Instrument, um die gesamte Batteriehistorie – von der Herstellung über den Einsatz bis hin zum Recycling – nachverfolgen zu können. Er bietet nicht nur Einblicke in die Batteriechemie, sondern auch in den Zustand (State of Health), wodurch der Weiterverkauf und die Zweitnutzung erleichtert werden. 

Die EU hatte Interessierte eingeladen, unter https://ec.europa.eu Feedback zu den geplanten Regelungen zu geben und aktiv die Zukunft der Kreislaufwirtschaft mitzugestalten. Natürlich hat TraWeBa sich daran beteiligt, um seine Expertise einzubringen und die Entwicklung des Batteriepasses aktiv zu unterstützen. Unser Ziel ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Förderung von Transparenz, Innovation und Nachhaltigkeit in der Batteriebranche zu leisten. 

Hier unser Beitrag an die EU zum Nachlesen:  

TraWeBa ist ein deutschlandweit aufgestelltes, mit öffentlichen Mitteln gefördertes Konsortium der Batteriewertschöpfungskette, mit dem Ziel die Unternehmen bei der Transformation zu unterstützen.

Auf Grundlage unserer Expertise und des intensiven Austausches mit Akteuren, zum Beispiel im Rahmen unserer Onlineveranstaltung Batterie-Innovationen im Rampenlicht, sind wir überzeugt, dass der Erfolg des Digitalen Produktpasses speziell des Batteriepasses von einer engen Zusammenarbeit zwischen Industrie, politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen abhängt.

Nachhaltigkeit in den Rohstoffketten;

TRAWEBA setzt beim Batteriepass auf Zusammenarbeit

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Mit dem Batteriepass wird die EU nicht nur ihre Klimaziele unterstützen, sondern auch eine Vorreiterrolle in der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft einnehmen. TRAWEBA befürwortet dieses Vorhaben ausdrücklich und begrüßt die Initiative die Akteure in der bevorstehenden Rechtsakt Formulierung von Anforderungen einzubinden. Als Konsortium sind wir bereit, aktiv die Entwicklung und Umsetzung des Batteriepasses zu unterstützen, um sicherzustellen, dass dieser praxisnah gestaltet wird und einen echten Mehrwert für Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit bietet.

Der Batteriepass, welcher am 2027 eingeführt wird, ist ein entscheidendes Instrument, um die Umweltauswirkungen von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten und zu minimieren. Er wird die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette verbessern, wichtige Informationen zu Rohstoffen, Herstellungsprozessen und Recyclingmöglichkeiten bereitstellen und damit den Weg zu einer verantwortungsvollen Produktion und Nutzung von Batterien ebnen. Damit der Batteriepass und damit stellvertretend die folgenden Digitale Produktpässe diese Aufgaben erfüllen, empfehlen wir die folgenden Punkte zu bedenken:

  1. Förderung der Transparenz entlang der Wertschöpfungskette:
    Der Batteriepass soll detaillierte Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung und CO₂-Fußabdruck von Batterien enthalten. Dies ermöglicht Verbrauchern, Unternehmen und Behörden, fundierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsvollere Produkte zu fördern. Der Schutz des geistigen Eigentums bzw. von sensiblen Unternehmensdaten muss dabei grundsätzlich und vollumfänglich gewahrt bleiben.
  2. Technologieneutralität und Interoperabilität:
    Die technische Gestaltung des Batteriepasses muss technologieneutral erfolgen, um Innovationen nicht zu behindern und eine breite Akzeptanz sicherzustellen. Darüber hinaus sind interoperable Standards essenziell, damit alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette, unabhängig von ihrer technologischen Ausrichtung, nahtlos zusammenarbeiten können.
  3. Einheitlicher Rechtsrahmen in der EU:
    Ein harmonisierter Ansatz für den Batteriepass ist erforderlich, um einheitliche Standards und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Nationale Alleingänge könnten zu Ineffizienzen und Wettbewerbsverzerrungen führen.
  4. Vermeidung unnötiger administrativer Belastungen:
    Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten durch den Batteriepass nicht übermäßig belastet werden. Digitale Lösungen, die einfach zu implementieren und kosteneffizient sind, müssen priorisiert werden und wenn notwendig regulatorisch festgelegt werden.
  5. Cybersicherheit und Datenschutz:
    Da der Batteriepass sensible Informationen enthalten kann, ist ein Höchstmaß an Cybersicherheit und Datenschutz unerlässlich. Die Datenzugriffsrechte müssen klar geregelt werden, um Missbrauch und Datenlecks zu vermeiden.
  6. Förderung der Kreislaufwirtschaft:
    Der Batteriepass wird entscheidend dazu beitragen, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Durch die Bereitstellung von Informationen zu Recyclingfähigkeiten und Materialzusammensetzungen wird die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien wesentlich erleichtert.

Wenn Sie mehr über das Thema Batteriepass wissen oder uns aktiv bei den weiteren Schritten unterstützen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. 

Tel.: +49 (0) 341 9939 38 84  

E-Mail: info@traweba.de   

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