Bundesanstalt für Materialprüfung – Gefahrgutregeln (BAM-GGR)

Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien

Im vorlinkten Dokument lesen Sie kurz und verständlich:

Was beim eigentlichen Transport zählt – von der Vorbereitung über das Fahrzeug und die Fahrer bis zu Aufklebern und Begleitpapieren.

Welche Extra-Checks Verpackungen bestehen müssen, damit stark beschädigte Lithium- oder Natrium-Ionen-Batterien überhaupt versendet werden dürfen (P 911/LP 906).

Wie Sie sich eine Sondergenehmigung bei der BAM sichern, wenn das Standardverfahren nicht passt – Schritt für Schritt erklärt (Sondervorschrift 376).

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